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Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung – StrlSchV

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1(Fundstelle:
2BGBl. I 2018, 2131 - 2133)


1 Inhaber der Genehmigung (Besitzer)
Hersteller, Nutzer
oder
Lieferant
Inhaber einer Genehmigung zum Umgang mit hochradioaktiven Strahlenquellen nach § 9 AtG oder nach § 12 Absatz 1 Nummer 3 StrlSchG oder nach den §§ 6, 7 und 9b AtG (auf Grund der Erstreckungswirkung gemäß § 10a Absatz 2 AtG)
Inhaber einer Genehmigung nach § 3 AtG oder nach § 12
Name Name der Firma oder der Institution
Anschrift vollständige Postadresse
Ansprechpartner Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Land
2 Angaben zur Genehmigung
Nummer
Datum der Erteilung
Ablaufdatum
Genehmigungsbehörde/
zuständige Aufsichtsbehörde
3 Angaben zur HRQ
HRQ-Identifzierungsnummer Identifizierungsnummer der hochradioaktiven Strahlenquelle nach § 92 Absatz 1
Verwendung Angabe über die Verwendung der hochradioaktiven Strahlenquelle, z. B. Blutbestrahlung oder industrielle Radiographie
Gerätenummer des Herstellers
4 Angaben zum Hersteller/Lieferant
Ist der Hersteller der hochradioaktiven Strahlenquelle außerhalb der Europäischen Atomgemeinschaft niedergelassen, so ist zusätzlich der Name und die Anschrift des Verbringers oder des Lieferanten anzugeben.
Name Name der Firma oder der Institution
Anschrift vollständige Postadresse
Land
5 HRQ-Merkmale
Radionuklid
Zeitpunkt der
Herstellung oder des ersten Inverkehrbringens
Aktivität zum Zeitpunkt der Herstellung oder
anderes Referenzdatum für die Aktivität


ggf. Aktivität zum Zeitpunkt des ersten Inverkehrbringens der hochradioaktiven Strahlenquelle oder bzgl. eines anderen Referenzdatums, falls Aktivität zum Zeitpunkt der Herstellung nicht bekannt
Quellentyp
Kapseltyp
chemikalische/
physikalische
Eigenschaften
ISO-Einstufung
ANSI-Einstufung
Bescheinigung über besondere Form Angaben über das Datum der Erteilung einer „special Form“-Zulassung und ggf. über deren Verlängerungen
IAEA-Quellenkategorie Cat 1, 2 oder 3
Neutronenquelle ja/nein
Neutronenquellentarget
Neutronenfluss
6 Art der Nutzung
ortsfeste Nutzung,
Lagerung oder
mobile Nutzung


Angabe, sofern es sich um einen ortsveränderlichen Umgang handelt und die hochradioaktive Strahlenquelle nicht länger als vier Wochen an einem anderen Ort verbleibt
7 Standort der HRQ (Nutzung, Lagerung oder ständiger Lagerort bei mobiler Nutzung)
falls abweichend von 1
Name Name der Firma oder der Institution
Anschrift vollständige Postadresse
Land
zuständige
Aufsichtsbehörde
ggf. Genehmigungsnummer
8 Eingang der HRQ
Eingangsdatum Datum des Erlangens der Sachherrschaft
erhalten von:
Hersteller, anderer Nutzer oder Lieferant
Name Name der Firma oder der Institution
Anschrift vollständige Postadresse
Ansprechpartner Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Land
9 Weitergabe der HRQ
Datum der Weitergabe Datum der Aufgabe der Sachherrschaft
Weitergabe an:
Hersteller, anderer Nutzer, Lieferant oder
Entsorgungseinrichtung



Landessammelstelle oder Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle nach § 9a Absatz 3 Satz 1 AtG
Name Name der Firma oder der Institution
Anschrift vollständige Postadresse
Ansprechpartner Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Land
Genehmigungsnummer
Datum der Erteilung
der Genehmigung
Ablaufdatum der Genehmigung
10 Prüfung der HRQ
jeweils Art und Datum
der Kontrolle auf
Unversehrtheit und Dichtheit
Datum der Prüfung auf Unversehrtheit und Dichtheit nach § 89 Absatz 2
11 Sonstige Angaben
Verlust einer HRQ:
Datum
Widerrechtliche Entwendung einer HRQ – (z. B. Diebstahl):
Datum
Wiederauffinden einer HRQ:
Datum
Ort
Fund einer HRQ:
Datum
Ort
12 Weitere Bemerkungen
Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 23.10.2024 I Nr. 324
Ersetzt V 751-1-8 v. 20.7.2001 I 1714; 2002 I 1459 (StrlSchV 2001)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25